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Im General-Anzeiger Bonn veröffentlichte Leserbriefe

April 2023, 01./02.


Korrektur eines falschen Bildes von Melanie Thünker

Der Leserbrief von Frau Gisela Kirsten aus Bonn vom 01.04.2023 enthält eine sehr treffende Aussage, leider aber auch drei falsche: Es ist richtig und bedauerlich, dass die mögliche Schließung der Liebfrauenschule Bonn (LFS) schrittweise der gesamten Schulgemeinde in Einzelveranstaltungen am 22. und 23.März 2023 als Beschluss verkündet wurde. Da die Schülerinnen an allen Schulen, nicht nur an der LFS-Bonn, demokratisches und partizipatives Verhalten leben, führte diese Aktion zu Widerstand und Ärger. „Gott sei Dank“ ließen sich erste Zugeständnisse am 22.03.2023 erreichen, weitere Gespräche sind terminiert.
Rechnerisch falsch ist, dass der Staat bei privaten Schulen zu 94 % für Personal- und Sachkosten aufkommt. Tatsächlich werden 94 % der Lehrergehälter vom Regierungspräsidenten, also vom Land NRW, refinanziert. Doch werden in die 94% der Refinanzierungskosten nur die Kosten für Arbeitskräfte und Immobilien einbezogen, die an einer vergleichbaren staatlichen Schule (angeblich) anfallen: Nicht einberechnet sind darin z.B. Marketingkosten, Pflege von Grünanlagen, Betriebs- und Investitionskosten, Beihilfe- und Versorgungsleistungen, Verwaltungsgemeinkosten und Personalverwaltungskosten, Sach- und Dienstleistungskosten sowie Immobilien- und Nebenkosten. Wenn man diese sogenannten Overheadkosten mitrechnet, liegt der Anteil der staatlichen Refinanzierung für die Ersatzschulen nur bei ca. 63 %. Damit handelt es sich pro Schule  –  bei 32 Schulen des Erzbistums Köln – um sechs- und siebenstellige Beträge jährlich, die vom Erzbistum Köln zugezahlt werden müssen. Die Liebfrauenschule Bonn ist dabei eines der preiswerteren Exemplare, da klein und engagiert. Logisch, dass der Staat ein hohes Interesse an dieser finanziellen Entlastung hat und haben sollte.
Extraeinrichtungen wie Smart-Boards, Lichtinstallationen, Ausstattungen der Fachräume im Verbrauchsbereich und Unterstützungen bei Fahrten aller Art werden von den engagierten Eltern der Fördervereine, an der LFS des Freundeskreises, bezahlt. Hier sprechen wir an der LFS über ein hohes fünfstelliges Budget jährlich. Aber dies zeichnet sicher viele Bonner Schulen aus.
Es ist kein Zufall, dass die erzbischöflichen Schulen, besonders die LFS-Bonn, ausgesprochen gepflegt aussehen. Das liegt an der LFS am engagierten Hausmeister, dem Kollegium, der Elternschaft sowie den Schülerinnen, die ihre sauberen Arbeitsräume und Toiletten schätzen. Wichtig ist, dass es kein Schulgeld, keine Extrazahlungen gibt, außer dem „Kopiergeld“ von 10,- € jährlich und keine Verpflichtung besteht, dem Freundeskreis beizutreten. Im Gegenteil: Die Schulsozialarbeiterin, deren Stelle vom Erzbistum stammt, bearbeitet die zahlreichen Unterstützungsanträge an die Stadt und den Freundeskreis diskret und zügig mit.
Ein zweiter Irrtum unterläuft Frau Kirsten in ihrem Leserbrief: An Ersatzschulen, hier sind die kirchlichen gemeint, sei der Migrationsanteil geringer. Die LFS-Bonn richtete 2014/15 eine IVK, eine internationale Vorbereitungsklasse ein. Über 20 syrische Schülerinnen erhielten darin 10-12 Stunden wöchentlich (wtl.)  Unterricht in Deutsch als Fremdsprache (DaZ) und sind darüber hinaus in Klassen integriert. Sie alle haben einen Abschluss oder eine Anschlussstelle erhalten oder befinden sich noch an der LFS. Die ersten erreichten ein ausgezeichnetes Abitur 2022. Seit 2021 sind über 20 ukrainische Schülerinnen in der IVK der LFS-Bonn und erhalten, ebenso wie früher die syrischen, 10-12 Stunden wtl. DaZ, sind in den übrigen Stunden wieder einer altersgemäßen Klasse zugeordnet. Es ist nicht selten, dass in einer siebten Klasse zwölf Nationen und sechs Religionen beheimatet sind. Die Schülerinnen sprechen allerdings nicht von Migrationsanteilen, sondern von Vielfalt und Chancen auf Freundschaften, die dieses Angebot eröffnet (vgl. Homepage der LFS-Bonn).
Ein dritter Irrtum steht im Raum: Die Klassen seien kleiner an freien Schulen. Dies trifft zu, doch erweckt es den Eindruck, als werde dort mehr refinanziert. Das Gegenteil ist der Fall. Die Berechnungsgrundlage für eine Lehrerplanstelle beträgt an allen Schulen in der Sekundarstufe I: eins zu 27, das heißt, dass für 27 Schülerinnen oder Schüler eine Lehrerstelle ausgeschüttet wird. Wenn die LFS-Bonn kleinere Klassen hat, liegt das tatsächlich an den anfangs geringeren Anmeldezahlen und dem engagierten Kollegium, das trotz geringerer Klassenstärke das volle Unterrichtsangebot erteilt. In der Stufe sieben ist die Regelschülerinnenzahl derzeit in der LFS erreicht.